Waffendienst auf Raten
Neue Wehrgesetze im Überblick
Am 1. Januar 2002 trat das »Gesetz zur Neuausrichtung der Bundeswehr« in Kraft. Dieses »Artikelgesetz« umfaßt die Änderung von neun Gesetzen, um den Dienst in der Bundeswehr einerseits attraktiver zu gestalten und andererseits, unter anderem durch Personalreduzierung, die Grundlage für die neuen Aufgaben der Bundeswehr zu schaffen. Darin eingebettet sind Änderungen des Wehrpflicht- und des Zivildienstgesetzes, die im weiteren vorgestellt werden.
Grundwehrdienst
Der Schwerpunkt der Änderungen des Wehrpflichtgesetzes ist die Verkürzung des Grundwehrdienstes von zehn auf neun Monate. Diese Dienstzeit kann je nach Bedarf der Streitkräfte zusammenhängend oder in Abschnitten geleistet werden. Der bisherige abschnittsweise Grundwehrdienst aus Härtegründen (saisonale Gründe wie z.B. Erntezeiten von Bauern oder Winzern) und die Möglichkeit, über den Grundwehrdienst hinaus freiwillig zusätzlichen Wehrdienst bis zu einer Gesamtdauer von 23 Monaten zu leiste...
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