»Ob Widerstand legitim ist, will das Gericht nicht erörtern«
In Hamburg muss sich ein kurdischer Politiker wegen Paragraph 129b verantworten. Ein Gespräch mit Rainer Ahues
Martin DolzerRainer Ahues ist Rechtsanwalt in Bremen
Seit dem 20.Mai 2015 steht der kurdische Politiker Mehmet D. wegen einer Anklage nach Paragraph 129b Strafgesetzbuch (StGB) vor dem Oberlandesgericht (OLG) Hamburg. Ihm wird vorgeworfen, ein Gebietsverantwortlicher der in der BRD verbotenen kurdischen Arbeiterpartei PKK gewesen zu sein. Wie schätzen Sie dieses Verfahren ein?
Es geht in diesem Prozess um die Fortschreibung der seit etwa 25 Jahren bestehenden Einschätzung der PKK durch die Bundesanwaltschaft. Sie galt zunächst als kriminelle (Paragraph 129), dann als terroristische (129a) Vereinigung, und nun gilt sie schließlich als terroristische Vereinigung im Ausland (129b).
Mehmet D. und Sie haben Erklärungen abgegeben, in denen die Menschenrechtsverletzungen in der Türkei und die Situation in der von Kurden bewohnten Selbstverwaltungsregion Rojava im Norden Syriens Thema waren. Wie haben Sie argumentiert?
Wir wollten zum einen deutlich machen, dass die Türkei ei...
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