Erfolgreich gegen »Gefälligkeitsverträge«
Arbeitsgericht Hamburg spricht gelber Gewerkschaft Tariffähigkeit ab
In einem von mehreren Gewerkschaften und zwei Bundesländern angestrebten Verfahren hat das Hamburger Arbeitsgericht die »DHV – Die Berufsgewerkschaft e. V.« für tarifunfähig erklärt. Bei einem Organisationsgrad von weniger als 0,1 Prozent der Beschäftigten in ihrem fachlichen Geltungsbereich sei eine ausreichende »Durchsetzungsfähigkeit« nicht festgestellt worden, teilte das Gericht am Freitag mit. Die DHV sei nicht berechtigt, Tarifverträge abzuschließen.
Die Kammer korrigierte damit eine Entscheidung aus dem Jahr 1956, die der Organisation eben dieses Recht zugesprochen hatte. Gegen die Einstufung der in Hamburg ansässigen DHV als tariffähig hatten die Gewerkschaften ver.di, IG Metall und Nahrung, Genuss, Gaststätten (NGG) sowie die Länder Berlin und Nordrhein-Westfalen gemeinsam 2013 Klage eingereicht. Sie sehen in der zum Christlichen Gewerkschaftsbund (CGB) gehörenden DHV lediglich eine Art »Scheingewerkschaft«, die mit Unternehmen Tarifregelungen zu...
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