Weitermachen!
Massaker als Staatsräson: Bundesverfassungsgericht rechtfertigt Befehl zur Bombardierung afghanischer Zivilisten im September 2009. Tod von mindestens 139 Menschen bleibt ungesühnt
Uli SchweminKlare Befehlsausgabe für den deutschen Brigadegeneral Georg Klein: Weitermachen! Das Bundesverfassungsgericht hat am Freitag seinem Namen alle Ehre gemacht und der Öffentlichkeit höchstrichterlich beschieden, in welch mörderischer Verfassung sich das Land befindet. Die Einstellung der Ermittlungen gegen Klein durch die Bundesanwaltschaft im Jahre 2010 sei verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden, urteilten die Karlsruher Robenträger.
Der damalige Oberst Georg Klein war 2009 als Befehlshaber eines deutschen »Wiederaufbauteams« in Afghanistan eingesetzt. Die Bezeichnung war fürs deutsche Publikum ersonnen. Dem machte man im Fernsehen und anderen seriösen Medien noch weis, dass »unsere Jungs« dort für die einheimische Bevölkerung Brunnen bohrten und Mädchenschulen aufbauten. Klein kannte seinen Auftrag besser. Und zwar aus den verteidigungspolitischen Richtlinien der Bundeswehr, die der damalige Bundespräsident Horst Köhler in einem Deutschlandfunk-Intervie...
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