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Zahnlose »Zivilklauseln«
Wenn Hochschulen untersagt werden soll, ihre Forschung und Lehre in den Dienst militärischer Zwecke zu stellen, ist die Umsetzung oftmals schwierig.
Peer HeineltIn der vergangenen Woche hat der Bremer Senat einen Entwurf für ein neues Hochschulgesetz vorgelegt, der besagt, dass in der Hansestadt ausschließlich zu friedlichen Zwecken geforscht werden soll. Was an der Weser noch ein Vorhaben ist, ist an Rhein und Ruhr Realität – zumindest auf dem Papier. Den 11. September vergangenen Jahres dürften die in der Initiative »Hochschulen für den Frieden« organisierten Studierenden, Akademiker und Gewerkschafter in freudiger Erinnerung haben. An diesem Tag verabschiedete der nordrhein-westfälische Landtag das sogenannte Hochschulzukunftsgesetz, das in Paragraph 3 folgendes bestimmt: »Die Hochschulen entwickeln ihren Beitrag zu einer nachhaltigen, friedlichen und demokratischen Welt. Sie sind friedlichen Zielen verpflichtet und kommen ihrer besonderen Verantwortung für eine nachhaltige Entwicklung nach innen und außen nach.« Die Initiative »Hochschulen für den Frieden« betrachtet den Passus nach eigenem Bekunden als...
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