Big Data – Big Business
Die elektronische Krankenversicherungskarte ist da. Die Daten der Kassenpatienten sind schlecht geschützt, die Gesundheitsindustrie will aber mit ihnen Geld machen.
Sebastian WatzekAb 1. Januar 2015 gilt die elektronische Gesundheitskarte (eGK) verbindlich für alle Krankenversicherten. Die Testphase für die Funktionen dieses Ausweises wird aber voraussichtlich erst im Oktober 2015 beginnen. Alte Karten können trotzdem nicht mehr beim Arzt verwendet werden, selbst wenn das aufgedruckte Gültigkeitsdatum über den 1. Januar hinausreicht. Das beschlossen die Bundesverbände der Ärzte und Zahnärzte sowie der Spitzenverband der gesetzlichen Krankenkassen. Dennoch darf der Arzt Patienten nicht ablehnen, wenn sie nachweisen können, krankenversichert zu sein.
Ursprünglich sollte die neue Karte bereits 2006 eingeführt werden. Ungeklärte Rechtsfragen, technische Pannen und Widerstand von Kritikern haben das milliardenschwere Projekt neun Jahre verzögert. Letztere fürchten nach wie vor, sensible Krankheitsdaten könnten in falsche Hände gelangen.
Zwei Millionen noch ohne eGK
»Es wird hier ein riesiger Honigtopf in den Wald gestellt. Und man muss d...
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