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17.07.2014 / Inland / Seite 2
Kooperationsverbot gelockert
Grundgesetzänderung zugunsten von Hochschulprojekten gebilligt
Die Bundesregierung hat ein Gesetz auf den Weg gebracht, das die Zusammenarbeit von Bund und Ländern im Wissenschaftsbereich verbessern soll. Das Kabinett billigte den Gesetzentwurf für eine Lockerung des Kooperationsverbots im Grundgesetz, wie Bundesbildungsministerin Johanna Wanka (CDU) in Berlin mitteilte. Die dafür erforderliche Verfassungsänderung müssen Bundestag und Bundesrat mit Zweidrittelmehrheit beschließen.
Mit der Änderung des Grundgesetzartikels 91b s...
Mit der Änderung des Grundgesetzartikels 91b s...
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