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»So etwas nennt man arbeitsrechtliche Sanierung«
Der US-Modekonzern Abercrombie & Fitch unterliegt im Verfahren um absurd verschobene Arbeitszeiten. Ein Gespräch mit Heiko Hecht
Conrad WilitzkiHeiko Hecht ist Fachanwalt für Arbeitsrecht in Hamburg
Die Modekette Abercrombie & Fitch hatte in ihrer Hamburger Filiale den Beginn der Nachtschicht von 22 auf vier Uhr morgens verschoben. Dagegen sind die Betroffenen mit Ihrer Hilfe vor Gericht gezogen – wie ist das Verfahren ausgegangen?
War die Verschiebung der Arbeitszeiten denn rechtswidrig?
Artikel-Länge: 3461 Zeichen
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