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26.07.2012 / Feuilleton / Seite 13
Wahlrechtlos
Wiglaf Droste
Der deutsche Wähler kann aufatmen: Er hat Feierabend und muß sich nicht mehr im Ententanz zum Urnengang schleppen. Das Bundesverfassungsgericht hat nach intensiver Beratung mit dem Verfassungsschutz das Wählen für verfassungswidrig erklärt. Grund seien die steigenden Kosten bei gleichzeitig sinkender Beliebtheit, erklärte Verfassungsrichter Andreas Voßkuhle. Das Geld könne sinnvoller verwendet werden, erklärte der Volljurist; der Hamburger Elbphilharmonie fehle viel...
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