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13.07.2012 / Inland / Seite 1

Hartz-IV-Höhe nicht zu beanstanden

Bundesarbeitsgericht weist Klage einer Erwerbslosen ab. Neuregelung der Sätze von 2011 sei korrekt

Die Hartz-IV-Grundsicherung in Höhe von monatlich 374 Euro ist nicht verfassungswidrig. Das stellte das Bundessozialgericht am Donnerstag fest. Mit der Entscheidung bestätigte am Donnerstag erstmals ein Bundesgericht die Neuregelung der Hartz-IV-Regelsätze im vergangenen Jahr. »Die Höhe des Regelbedarfes für Alleinstehende ist vom Gesetzgeber für die Zeit ab 1. Januar 2011 nicht in verfassungswidriger Weise zu niedrig angesetzt worden«, so das höchste deutsche Sozia...

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