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26.03.2012 / Inland / Seite 4

Immer mehr 129-b-Verfahren

Antwort auf Anfrage der Linkspartei belegt inflationäre Anwendung von Terrorparagraphen gegen ausländische Organisationen. Betroffen sind vor allem linke türkische Aktivisten

Nick Brauns
Während die Bundesregierung bei jedem brennenden Auto in Berlin das Schreckgespenst einer neuen RAF an die Wand malt, wurde 2011 kein einziges Verfahren nach dem Terrorparagraphen 129a Strafgesetzbuch (StGB) gegen Linksradikale eingeleitet. Zwei Verfahren aus den vergangenen Jahren wurden ohne Anklageerhebung eingestellt. Das einzige neue 129-a-Verfahren betrifft die einer Mordserie an neun Migranten und einer Polizistin verdächtigen Neonaziterroristen des »Nationalsozialistischen Untergrunds« (NSU).

Erneut angestiegen ist dagegen die Zahl von Ermittlungsverfahren gegen sogenannte terroristische Vereinigungen im Ausland (Paragraph 129b StGB). Das ergibt sich aus der Antwort auf die alljährliche kleine Anfrage der innenpolitischen Sprecherin der Linksfraktion im Bundestag, Ulla Jelpke, zu Straf- und Ermittlungsverfahren nach den Terrorparagraphen 129, 129a und 129b StGB.Demnach wurden im Jahr 2011 von der Generalbundesanwaltschaft 145 Ermittlungsverfahren...

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