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29.08.2011

Leistungsentzug war rechtswidrig

Bonner Jobcenter muß Sanktionen gegen Hochschwangere zurücknehmen

Von Susan Bonath
Einer im siebten Monat schwangeren Frau hatte das Bonner Jobcenter zum 1. August sämtliche Leistungen gestrichen. Mit Hilfe des Erwerbslosenforums klagte die 20jährige vor dem Sozialgericht. In einem Eilverfahren hat das Jobcenter die Kürzung daraufhin zurückgenommen. Die Behörde hatte ihr Vorgehen damit begründet, daß die Betroffene trotz Belehrung über die Rechtsfolgen Termine nicht eingehalten habe. In einem Artikel des örtlichen Generalanzeigers wird eine Mitar...

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