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30.07.2011 / Feuilleton / Seite 13

Im Geiste von Harold & Maude

Am Wochenende findet bei Osnabrück das 20. Bestattungsfahrzeugtreffen statt

Kai Böhne
Einen Leichenwagen privat als Dienstwagen zu nutzen ist unzumutbar, entschied im Herbst 2010 das Kölner Landesarbeitsgericht. Einem Angestellten eines Bestattungsunternehmens war für private Fahrten ein Dienstwagen zugesagt worden. Als der Mitarbeiter erfuhr, daß es sich hierbei um einen Leichenwagen handeln sollte, wehrte er sich und bekam recht.

Nicht alle Autofahrer teilen diese Rechtsauffassung. Viele Oldtimerfreunde genießen es, in ihrer Freizeit in ehemaligen...

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