Klagen gegen Ein-Euro-Jobs
Bundessozialgericht stärkt Hartz-IV-Kritiker und Gegner von »Arbeitsgelegenheiten«. Die IG BAU hat ihre Mitglieder zu rechtlichen Schritten aufgerufen
Johannes BirkNach den kürzlich veröffentlichten Entscheidungen steht Ein-Euro-Jobbern der Tariflohn zu, wenn ihre Arbeit dazu geeignet ist, eine reguläre Stelle zu verdrängen. Denn Langzeiterwerbslose dürfen laut Sozialgesetzbuch nur in eine zusätzliche Stelle vermittelt werden, die im öffentlichen Interesse liegt – eine »Arbeitsgelegenheit« also, die es sonst in dieser Form nicht geben würde. Das Gericht hatte über die Klage eines Betroffenen aus Mannheim zu entscheiden, der in seinem Ein-Euro-Job als Umzugshelfer eingesetzt worden war. Es habe sich hier nicht um zusätzliche Arbeiten gehandelt, stellten die Richter fest. Der Mann bekommt je...
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