Betriebsbedingte Kündigung
Damiano ValgolioSie sollten Kündigungsschutzklage erheben. Dies muß allerdings innerhalb von drei Wochen nach Erhalt der schriftlichen Kündigung geschehen. Möglicherweise ist die Kündigung nämlich unwirksam, und Sie haben einen Anspruch, in einer der anderen Filialen weiter zu arbeiten. Bei betriebsbedingten Kündigungen muß der Arbeitgeber eine sogenannte Sozialauswahl gemäß § 1 Abs. 3 Kündigungsschutzgesetz beachten. Das bedeutet, er darf nur denjenigen kündigen, der nach den Kriterien Alter, Dauer der Betriebszugehörigkeit und Zahl der unterhaltsb...
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