21.12.2010 / Thema / Seite 10
Das Kreuz mit der Klausel
Hintergrund. Bestimmungen, die Universitäten auf eine ausschließlich zivilen Zwecken dienende Forschung verpflichten, sind häufig bloße Makulatur. Zusehends gelingt es dem Militär, an bundesdeutschen Hochschulen Fuß zu fassen
Peer Heinelt
Am 8. Juli 2009 verabschiedete der baden-württembergische
Landtag das »Gesetz zur Zusammenführung der
Universität Karlsruhe und der Forschungszentrum Karlsruhe GmbH
im Karlsruher Institut für Technologie (KIT)«. Zur
Debatte stand dabei, ob die neu geschaffene Institution eine
sogenannte Zivilklausel erhalten soll, in der der Verzicht auf jede
Form militärisch relevanter Forschung festgeschrieben ist.
Wissenschaftsminister Peter Frankenberg (CDU) äußerte
sich hierzu wie folgt – und zeigte en passant, daß an
ihm ein veritabler Komiker verlorengegangen ist: »Ich
persönlich – das betone ich auch hier noch einmal
– bin der festen Überzeugung, daß unsere
Hochschulen eigentlich für die Armee eines demokratischen
Staates und die beste Ausrüstung ihrer Soldaten auch forschen
dürfen. Ich halte dies übrigens auch für eine
Zivilklausel. Denn wir haben eine zivile Armee, für die man
forschen können soll.«
Daß der Minister sich gezwungen sah, öffentl...
Daß der Minister sich gezwungen sah, öffentl...
Artikel-Länge: 21373 Zeichen
Sie benötigen ein Online-Abo • jetzt bestellen
Hilfe bei Einlog-Problemen
Abo abschließen
Gedruckt
Sechs mal die Woche: Hintergrund und Analysen, Kultur, Wissenschaft und Politik. Und Samstag acht Seiten extra.
39,60 Euro/Monat
Soli: 49,60 €,
ermäßigt: 28,60 €
Verschenken
Anderen eine Freude machen: Verschenken Sie jetzt ein Abonnement der Printausgabe.
39,60 Euro/Monat
Soli: 49,60 €,
ermäßigt: 28,60 €