Nur zwei Drittel von Hartz IV
Bundesregierung gibt zu: Das Asylbewerberleistungsgesetz ist verfassungswidrig
Ulla JelpkeDie Richter hatten in ihrem Urteil die Praxis verworfen, die Regelsätze für Arbeitslose aufgrund von Schätzungen festzulegen. Seit dieser Entscheidung war abzusehen, daß auch die Unterstützung für Asylbewerber neu berechnet werden muß. Denn diese erfolgt noch schikanöser und willkürlicher: Asylbewerber, aber auch »Geduldete«, erhalten nach Antragstellung lediglich eine Grundsicherung, die mehr als ein Drittel niedriger ist als der »normale« Hartz-IV-Satz. Als Begründung hierfür galt anfangs, die Flüchtlinge hätten geringere »Integrationsbedürf...
Artikel-Länge: 3593 Zeichen
Dieser Beitrag ist gesperrt und nur für Onlineabonnenten lesbar. Die Tageszeitung junge Welt finanziert sich vor allem aus den Aboeinnahmen. Mit einem Onlineabo tragen Sie dazu bei, das Erscheinen der jungen Welt und ihre Unabhängigkeit zu sichern.
Für Unentschlossene gibt es die Tageszeitung junge Welt auch am Kiosk, für 2,00 € wochentags und 2,50 € am Wochenende. Alle belieferten Verkaufsstellen in Ihrer Nähe finden Sie hier.
Vollen Zugriff auf alle Artikel bietet das Onlineabo. Jetzt bestellen unter www.jungewelt.de/abo.
Unverzichtbar! Jetzt junge Welt stärken.
Hilfe bei Einlog-ProblemenAbo abschließen
Gedruckt
Sechs mal die Woche: Hintergrund und Analysen, Kultur, Wissenschaft und Politik. Und Samstag acht Seiten extra.
Verschenken
Anderen eine Freude machen: Verschenken Sie jetzt ein Abonnement der Printausgabe.