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30.04.2010 / Kapital & Arbeit / Seite 9
Pleitier Schmid darf hoffen
Urteil gegen Mobilcom-Gründer wegen Bankrotts aufgehoben
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat die Verurteilung des
Mobilcom-Gründers Gerhard Schmid zu 21 Monaten Haft wegen
dreifachen vorsätzlichen Bankrotts aufgehoben. Das Urteil des
Landgerichts Kiel sei rechtsfehlerhaft und keine
»ausreichende Grundlage«, um Schmid wegen des
»Beiseiteschaffens« von Geldern und Bankrotts zu
verurteilen, entschied der BGH in einem am Donnerstag
verkündeten Urteil. Nun muß eine andere Strafkam...
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