Retter bleiben straffrei
Cap-Anamur-Prozeß: Kapitän durfte Flüchtlingen helfen
Ulla JelpkeDie italienische Staatsanwaltschaft hatte zuvor vier Jahre Haft wegen »Beihilfe zur illegalen Einwanderung in einem besonders schweren Fall« gefordert, weil das Hilfsschiff »Cap Anamur II« die Flüchtlinge im Juli 2004 nach ihrer dreiwöchigen Irrfahrt nach Sizilien gebracht hatte. Die italienischen Behörden behaupteten, die Flüchtlinge, die inzwischen alle wieder abgeschoben wurden, hätten in Malta an Land gehen müssen, da sie in maltesischen Gewässern gerettet wurden.
»Der Freispruch ist das folgerichtige Urteil eines fragwürdigen Strafprozesses«, erklärte das Notärztekomitee Cap Anamur. Alles andere wäre eine »Katastrophe für das eu...
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