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15.07.2009 / Inland / Seite 5

Exekutive vorm Kadi

Berliner Verfassungsgerichtshof prüft Ablehnung zweier Volksbegehren durch SPD-Linke-Senat auf Rechtsmäßigkeit

Jörn Boewe
Die im vergangenen Jahr durch den Berliner SPD-Linke-Senat abgewiesenen Volksbegehren zur Offenlegung der Geheimverträge zur Teilprivatisierung der Berliner Wasserbetriebe und zur Ausweitung der Kitabetreuung erhalten womöglich eine neue Chance. Der Verfassungsgerichtshof des Landes verhandelte am gestrigen Dienstag über die Einsprüche der Initiatoren gegen die Entscheidungen des Senats, der beide Begehren für unzulässig erklärt hatte.

Beide Initiativen hatten mit gut 36000 (Wasser) bzw. 66000 Unterschriften (Kita) weit mehr als die für die Einleitung der »zweiten Stufe« eines Volksbegehrens gesetzlich vorgeschriebene Anzahl von Unterstützern nachweisen können – jeweils 20000 hätten gereicht. Aus Sicht des Senates verstoßen ihre Anliegen jedoch gegen die Berliner Verfassung bzw. höherrangiges Recht. So verstoße der von den Initiatoren des Volksbegehren »Schluß mit den Geheimverträgen – Wir Berliner wollen unser Wasser zurück« vorgeschlagene E...

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