Exekutive vorm Kadi
Berliner Verfassungsgerichtshof prüft Ablehnung zweier Volksbegehren durch SPD-Linke-Senat auf Rechtsmäßigkeit
Jörn BoeweBeide Initiativen hatten mit gut 36000 (Wasser) bzw. 66000 Unterschriften (Kita) weit mehr als die für die Einleitung der »zweiten Stufe« eines Volksbegehrens gesetzlich vorgeschriebene Anzahl von Unterstützern nachweisen können – jeweils 20000 hätten gereicht. Aus Sicht des Senates verstoßen ihre Anliegen jedoch gegen die Berliner Verfassung bzw. höherrangiges Recht. So verstoße der von den Initiatoren des Volksbegehren »Schluß mit den Geheimverträgen – Wir Berliner wollen unser Wasser zurück« vorgeschlagene E...
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