Neuregelungen zum 1. Juli
Die Renten werden im Westen um 2,41 Prozent steigen, im Osten um 3,38 Prozent. Angesichts der Inflationsverluste in den vergangenen Jahren kein Grund zum Jubeln. Und auch im 20. Jahr nach der vom Mainstream gefeierten Wende liegt die Angleichung noch immer in weiter Ferne.
Die – eigentlich – halb und halb von abhängig Beschäftigten und Unternehmen zu zahlenden Beitragssätze für die gesetzlichen Krankenkassen sinken. Ab jetzt liegt der durch den Gesundheitsfonds vereinheitlichte Beitragssatz statt bei 15,5 nun bei 14,9 Prozent des Bruttolohns bis zur Bemessungsgrenze. Der Betrieb hat allerdings nur 7,00 Prozent, der Beschäftigte aber 7,9 Prozent zu berappen.
Bei Kurzarbeit ab dem 1. Januar 2009 übernimmt die Bundesagentur für Arbeit künftig ab dem siebten Monat die Sozialversicherungsbeiträge. Außerdem ist Kurzarbeit für 24 Monate mögl...
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