Justiz gibt Kaiser's recht
Fristlose Kündigung der Supermarktkassiererin »Emmely« in zweiter Instanz bestätigt
Claudia WangerinEine Revision beim Bundesarbeitsgericht wurde nicht zugelassen. Nach 31 Arbeitsjahren verlor die 50jährige damit endgültig ihren Job bei der Kaiser’s-Tengelmann AG. Sie bestreitet nach wie vor, die Bons im Wert von 82 und 48 Cent zu ihrem Vorteil verwendet zu haben.
Das Gericht sah die Voraussetzungen für eine Verdachtskündigung als erfüllt an. Hierfür genüge zwar nicht ein »bloßer«, wohl aber ein »dringender« Verdacht auf eine Straftat, betonte das Gericht. Darüber hinaus stehe nach Überzeugung des Gerichts die Tatbegehung durch die Klägerin fest....
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