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30.04.2010 / 0 / Seite 3 (Beilage)

Alles, was recht ist

Wofür und wie die Arbeit niedergelegt werden darf, bestimmen in Deutschland Gerichte. Das Grundrecht auf Streik ist gesetzlich nicht geregelt

Daniel Behruzi

Es gibt in Deutschland kein Gesetz, das die Zulässigkeit von Arbeitskämpfen regelt. Das Recht, die Arbeit zur Durchsetzung ihrer Interessen niederzulegen, leiten die Beschäftigten und ihre Organisationen lediglich aus der im Grundgesetz festgeschriebenen Koalitionsfreiheit ab. Das gibt den Gerichten weite Entscheidungsspielräume. Bekanntestes und zugleich umstrittenstes Beispiel ist das seit den Urteilen zum sogenannten Zeitungsstreik im Jahr 1952 behauptete »Verbot« des politischen Streiks. Auch aktuelle Urteile zeigen die Unberechenbarkeit der »dritten Gewalt«. So sprach das Bielefelder Arbeitsgericht den Beschäftigten kirchlicher Einrichtungen kürzlich das Recht ab, in den Ausstand zu treten (jW berichtete). Andere Entscheidungen der jüngeren Vergangenheit begünstigen hingegen eher die Gewerkschaften. Daraus eine Verschiebung des Kräfteverhältnisses zugunsten der Beschäftigten abzuleiten, wie dies einige bürgerliche Kommentatore...

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