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05.08.2021 19:30 Uhr

Solidarität mit jW

Verteilaktion bei der Mietenwahnsinn-Demonstration (Mai 2021)

In einem Beschluss der Landesdelegiertenkonferenz der VVN-BdA Bayern, der am Donnerstag veröffentlicht wurde, heißt es:

Obwohl die Bundesorganisation der Vereinigung der Verfolgten des Nazi­regimes – Bund der Antifaschistinnen und Antifaschisten (VVN-BdA) nach dem Entzug der Gemeinnützigkeit diese wieder erkämpfen konnte, bleibt der Entzug der Gemeinnützigkeit für die bayerische Landesvereinigung bestehen. Die VVN-BdA Bayern ist weiterhin Beobachtungsobjekt des Landesamts für Verfassungsschutz und wird als »linksextremistisch beeinflusste« Organisation im bayerischen VS-Bericht diffamiert.

Auch die Tageszeitung junge Welt unterliegt als einzige seit 2004 der Beobachtung des Bundesamts für Verfassungsschutz und des Bayerischen Landesamts des Geheimdienstes und taucht in deren jährlichen Berichten seither ständig auf. Dies wirkt sich auch wirtschaftlich negativ auf Verkauf, Werbung, Anzeigenakquise und die Schaffung und Erhaltung von Arbeitsplätzen für Journalist:innen aus.

Am 17./18. Juli 2021 fasste die Delegiertenkonferenz des bayerischen VVN-BdA-Landesverbands folgenden Beschluss: Die 37. ordentliche Landesdelegiertenkonferenz der Vereinigung der Verfolgten des Naziregimes – Bund der Antifaschistinnen und Antifaschisten (VVN-BdA) Bayern fordert die Bayerische Staatsregierung und das Bundesministerium des Inneren (BMI) auf, den die Pressefreiheit (GG Artikel 5) verhöhnenden und exklusiv gegen die Tageszeitung junge Welt (jW) gerichteten Angriff durch die Darstellung als »linksextremistische Szenepublikation« und »linksextremistisches Beobachtungsobjekt« in den Berichten des Bundesamts für Verfassungsschutz und des Bayerischen Landesamts für Verfassungsschutz zu beenden und die missbräuchliche geheimdienstliche Beobachtung der marxistischen Tageszeitung, ihrer Redaktionsmitglieder, Autor:innen und Leser:innen einzustellen.

Am 6. und 9. August jähren sich die US-Atombombenabwürfe auf ­Hiroshima und Nagasaki zum 76. Mal. Die ärztliche Friedensorganisation IPPNW rief am Donnerstag die Bundesregierung dazu auf, sich klar für die Entschädigung der Opfer zu positionieren:

(…) Die Diskussion um die Entschädigung der Opfer von Einsatz und Tests von Atomwaffen ist noch immer aktuell. Das zeigen auch derzeitige Entwicklungen: In Japan hat das Oberste Gericht von Hiroshima am 14. Juli entschieden, die Opfer des radioaktiven Fallouts, der außerhalb der offiziellen Entschädigungsgrenzen der Atombombenexplosionen gefallen war, zu entschädigen. Die Entscheidung besiegelt einen langen Kampf der »Hibakusha« (Atombombenüberlebenden) vor den japanischen Gerichten. Allen 84 Anträgen von Betroffenen, die strahlungsbedingte Krankheiten entwickelt hatten, wurde stattgegeben.
Opferhilfe und Umweltsanierung sind in Artikel 6 und 7 des Atomwaffenverbotsvertrags (AVV) festgeschrieben, der am 22. Januar dieses Jahres in Kraft getreten ist. Erstmalig verpflichten sich die Vertragsstaaten damit, Betroffenen medizinische Versorgung, Rehabilitation und psychologische Unterstützung bereitzustellen und für soziale und wirtschaftliche Inklusion zu sorgen sowie verstrahlte Gebiete zu dekontaminieren. Diese Verantwortung sollen besonders künftige Vertragsstaaten übernehmen, die bereits Atomwaffen eingesetzt oder getestet haben. Deutschland hat den Vertrag noch nicht unterzeichnet. (…)