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Zitat des Tages vom 06.07.2007

Die Bürger sind die Auftrag- und Arbeitgeber der Abgeordneten und haben das Recht zu wissen, ob ihre Vertreter für andere Auftraggeber tätig sind, die Partikularinteressen verfolgen. Es geht darum, Angaben über Tätigkeiten zu bekommen, die das Abstimmungsverhalten eines Parlamentariers oder seine Positionen bestimmen können. Zwar wirkt Lobbyeinfluß selten über direkte Bezahlung– aber zumindest sollten solche Fälle sichtbar sein.

Financial Times Deutschland zum Urteil des Bundesverfassungsgerichts über die Offenlegungspflicht der Nebeneinkünfte von Bundestagsabgeordnteten