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Aus: Behindertenpolitik, Beilage der jW vom 03.12.2025
Behindertenpolitik

Ausbeutung mit Herz

Wie Behindertenwerkstätten als billige Produktionsstätten für Unternehmen herhalten, die sich vor Inklusion drücken. Bundesregierung sieht keinen Änderungsbedarf
Von Ralf Wurzbacher
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Im Koalitionsvertrag von Union und SPD steht ein schöner Satz: »Wir werden die Aufnahme einer Arbeit für Menschen mit Behinderungen auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt verstärkt fördern.« Das ist dringend angezeigt. Die Bundesagentur für Arbeit (BA) zählte im Oktober über 185.000 Schwerbehinderte ohne Job. Zwei Jahre davor gab es 20.000 weniger Betroffene. Augenscheinlich geht der Trend in Deutschland dahin, in puncto Inklusion im Berufsleben die Zügel schleifen zu lassen. Den Unternehmen wird das leicht gemacht: Will sich der Chef keine Menschen mit körperlicher oder geistiger Beeinträchtigung in die Firma holen, kann er sich nicht nur von der entsprechenden gesetzlichen Verpflichtung freikaufen. Qua Gesetz hat er sogar eine Lizenz zum Ausbeuten.

Wie das? Aktuell sind über 300.000 Menschen, die als erwerbsgemindert gelten, in Werkstätten für behinderte Menschen (WfbM) beschäftigt. Auch hier zeigt die Tendenz seit den 1990er Jahren steil nach oben. Dabei haben die Einrichtungen den gesetzlichen Auftrag, geeignete Kandidaten auf den allgemeinen Arbeitsmarkt vorzubereiten, sprich sie zu befähigen, an der Seite von Beschäftigten ohne Behinderung einer geregelten und gleichwertig bezahlten Tätigkeit nachgehen zu können. Nimmt man die Statistik, kann man den Ansatz als auf ganzer Linie gescheitert betrachten. Nach einer Erhebung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales wechselten 2023 zwischen 0,13 und 0,94 Prozent der in WfbM Angestellten in einen regulären Job. Eine Befragung der Werkstattleitungen ergab ein Bundesmittel von 0,35 Prozent. Die allermeisten bleiben dagegen auf ihrer Stelle kleben, nicht selten jahrzehntelang.

Gut gemeint, schlecht gemacht

Das müsste nicht sein. Nach Ansicht von Fachleuten könnte wenigstens ein Drittel des fraglichen Personenkreises auf dem ersten Arbeitsmarkt Fuß fassen, also mithin mehr als 100.000. Dass das nicht passiert, hat zuvorderst mit einer verkorksten Rechtslage zu tun. Nach dem 9. Sozialgesetzbuch müssen Unternehmen mit 20 Beschäftigten aufwärts mindestens fünf Prozent Menschen mit Schwerbehinderung einstellen. Aber es gibt Auswege: Bei Nichterfüllung der Quote wird eine Ausgleichsabgabe fällig, die sich gegenwärtig gestaffelt auf 155 Euro bis 815 Euro pro Monat und unbesetztem Pflichtarbeitsplatz beläuft. Das Geld landet bei den Integrationsämtern der Länder, die es wiederum zu großen Teilen an jene Betriebe weiterreichen, die ihren Pflichten nachkommen und Menschen mit Behinderung Arbeit geben. Die Mittel fließen so beispielsweise in die Schaffung und Sicherung barrierefreier Ausbildungs- und Arbeitsplätze.

Das System mag gut gemeint sein, führt die guten Absichten aber ad absurdum. Das beginnt damit, dass das Gros der deutschen Wirtschaft sich aus der Verantwortung stiehlt. Wie ein Rechercheverbund aus Süddeutscher Zeitung (SZ), dem inklusiven Magazin Andererseits und dem Informationsfreiheitsportal »Frag den Staat« ermittelt hat, erfüllten im Jahr 2023 lediglich 38,6 Prozent der dem Regelwerk unterliegenden Unternehmen ihre Beschäftigungspflicht. Der große Rest, knapp 111.000 Betriebe, kam dieser bloß teilweise oder gar nicht nach. Das fällt den Bossen nicht allzu schwer, schon weil sich die Ausgleichszahlungen von der Steuer absetzen lassen. Tatsächlich haben die auch längst nicht alle entrichtet. Denn es existiert ein Ausweg mehr, und hier kommen die Werkstätten ins Spiel. Indem Firmen Aufträge an die WfbM vergeben können, reduzieren sie im Gegenzug die Höhe der »Bußgelds«. Das führt in der Praxis mitunter so weit, dass sich Betriebe bei entsprechend großem Auftragsvolumen komplett vor einer Kompensation drücken.

Noch perfider wird die Sache dadurch, dass Unternehmer auf diesem Wege ihre Produktion zu vergleichsweise geringfügigen Kosten auslagern. Besagte Medienkooperation schilderte im Sommer den Fall eines Mannes, der in seiner Werkstätte Pappschachteln falten und mit Utensilien eines Vitamin-D-Testkits der Firma Cerascreen bestücken muss. Bei einer 30-Stunden-Woche erhält er dafür im Monat 260 Euro, wovon ihm noch täglich 2,90 Euro für ein betriebsinternes Mittagessen abgezogen werden. Sein Existenzminimum sichern eine Erwerbsminderungsrente und ein Mietzuschuss. 2022 haben allein in Bayern 2.500 und damit etwa ein Zehntel aller abgabepflichtigen Betriebe ihre Ausgleichsschuld auf Null gesenkt und nebenher ihre Profite durch den Einsatz spottbilliger Arbeitskräfte gemehrt. Ausbeutung? Nicht doch: »Wir sind stolz auf diese Partnerschaft und sehen sie als Beispiel dafür, wie Wirtschaft und Inklusion Hand in Hand gehen können«, äußerte ein Cerascreen-Sprecher auf SZ-Anfrage. Und so werben ausgerechnet solche Unternehmen mit »Vielfalt und Chancengleichheit«, die ihre Werkstore für Menschen mit Behinderungen verrammeln.

»Werkstätten in ihrer heutigen Form führen zu Segregation und Exklusion. Sie sind deshalb nicht Teil eines inklusiven Arbeitsmarktes«, heißt es in einem Positionspapier des Deutschen Instituts für Menschenrechte. Verwiesen wird auf die Behindertenrechtskonvention der Vereinten Nationen (UN), zu deren Umsetzung sich Deutschland verpflichtet hat. Vor zwei Jahren ergab eine Prüfung durch den zuständigen UN-Fachausschuss, dass hierzulande noch vieles im argen liegt. Insbesondere die Werkstätten liefen den Intentionen und Zielen zuwider. Keine Frage: Für bestimmte Menschen sind diese Einrichtungen von hohem Wert, weil sie sich eingebunden fühlen, eine Aufgabe haben und so an Selbstwertgefühl gewinnen. Solange die WfbM jedoch strukturell als Verwahranstalten aufgestellt und gefördert werden, taugen sie als Sprungbrett in ein selbstbestimmtes Berufsleben kaum bis gar nicht.

Strukturwandel? Fehlanzeige

So wird es wohl weitergehen. Mit ihrem Gesetz zur Förderung eines inklusiven Arbeitsmarkts, das Anfang 2024 in Kraft trat, hatte die Ampelregierung immerhin der bis dahin gängigen Finanzierung der Werkstätten über die Ausgleichszahlungen einen Riegel vorgeschoben. Statt dessen kommen die Mittel seither ausschließlich der beruflichen Qualifizierung am ersten Arbeitsmarkt zugute. Allerdings plant die neue Koalition eine Rolle rückwärts und will »die nachrangige Förderung von Werkstätten und Wohnheimen für Werkstattbeschäftigte aus der Ausgleichsabgabe« wieder ermöglichen. Außerdem wolle man die Einrichtungen »erhalten und reformieren«, auch zu dem Zweck, »dass mehr Menschen aus einer Werkstatt auf den Arbeitsmarkt wechseln können«.

Von einer Überwindung des »Ablasshandels für Inklusion« (»Frag den Staat«), einer Abkehr von der Verrechenbarkeit mit Auftragsvergaben oder deutlich strengeren Strafen, die wirklich wehtun, findet sich im Koalitionsvertrag kein Wort. Man redet gerne und viel über Inklusion und Integration, wirklich ernst meint man es nicht damit. Andernfalls verscherzte man es sich noch mit den Bossen. Deshalb wird auch am Ausbeutersystem mit freundlicher staatlicher Unterstützung festgehalten. Womit sich einmal mehr bewahrheitet, was schon immer galt im Kapitalismus: Wichtiger als der Mensch ist allemal die Wirtschaft.

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