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02.10.2024
DDR 75

Der vergessene Fortschritt

Eine alte Forderung der Arbeiterbewegung realisiert: In der DDR gab es ein einheitliches Arbeitsgesetzbuch

Von Holger Czitrich-Stahl
In Artikel 30 des Einigungsvertrages zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Deutschen Demokratischen Republik vom 31. August 1990 heißt es wörtlich: »Es ist Aufgabe des gesamtdeutschen Gesetzgebers, 1. das Arbeitsvertragsrecht sowie das öffentlich-rechtliche Arbeitszeitrecht einschließlich der Zulässigkeit von Sonn- und Feiertagsarbeit und den besonderen Frauenarbeitsschutz möglichst bald einheitlich neu zu kodifizieren.« Damit stand die Frage nach einem ei...

Artikel-Länge: 7688 Zeichen

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