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29.01.2008
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Neues vom Religionsamt
Frauen, die von ihrem Mann verprügelt werden, dürfen sich unter Anwendung körperlicher Gewalt zur Wehr setzen. Eine Selbstverständlichkeit. Glücklicherweise auch für das staatliche Religionsamt der Türkei. Frauen hätten ein Recht auf Selbstverteidigung, erklärte das Amt laut einem Bericht der Tageszeitung Radikal vom Montag. »Wenn sie geschlagen wird, darf sie ihren Mann schlagen, um sich zu schützen«, wird ein Vertreter der Behörde zitiert. Im übrigen solle die Frau juristisch gegen ihren Mann vorgehen. Der habe nach den Regeln des Islam kein Recht zu prügeln. Mohammed habe seine Frauen nicht geschlagen. Nach Umfragen leidet jede dritte Türkin unter häuslicher Gewalt. Das Religionamt, dem alle 80000 Moscheen in der Türkei unterstehen, wendet sich seit Jahren gegen frauenfeindliche Auslegungen islamischer Vorschriften, startete u. a. Kampagnen gegen die »Ehrenverbrechen« und für eine besseren Schulbildung von Mädchen. (AFP/jW)
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