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Bundestagsbeschluß zu Arbeitslosengeld

Berlin. Nach dem am Freitag gefaßten Beschluß des Bundestages zum Arbeitslosengeld I sollen Erwerbslose ab dem 50. Lebensjahr diese Leistung künftig länger als bisher erhalten. Für Arbeitslose von 50 bis 54 Jahren erhöht sich die maximale Bezugsdauer auf 15 Monate. Voraussetzung ist allerdings eine Vorversicherungszeit von 30 Monaten. Ab 55 Jahren verlängert sich die Zahldauer auf 18 Monate, wenn 36 Monate sozialversicherungspflichtige Beschäftigung nachgewiesen werden können. Ab 58 Jahren erhöht sich der Anspruch dann auf die Höchstzahldauer von 24 Monaten. Um in den Genuß dieser Verlängerung zu kommen, sind 48 Monate Vorversicherungszeit erforderlich. Unklar ist, wann die Neuregelung in Kraft tritt, denn der Bundestag hat am Freitag lediglich die Absicht beschlossen, ein entsprechendes Gesetz auszufertigen. Finanziert werden soll ein Großteil der Maßnahme aus Mitteln, die der Bundesagentur für Arbeit (BA) für Wiedereingliederungshilfen zur Verfügung stehen. (AFP/jW)
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Erschienen in der Ausgabe vom 17.11.2007, Seite 5, Inland

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