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Terrorvorwurf: BGH will Bundesanwältin zügeln

Berlin/Hamburg. Der Bundesgerichtshof (BGH) will offenbar präzisieren, was eine terroristische Vereinigung ausmacht und unter welchen Voraussetzungen die Bundesanwaltschaft gegen Verdächtige wegen des Vorwurfs der Mitgliedschaft in einer solchen Gruppe ermitteln darf. Nach einem Bericht der tageszeitung vom Dienstag und einer Erklärung des Hamburger Anwalts Andreas Beuth reichen dem 3. BGH-Strafsenat Brandstiftungen der »militanten gruppe« (mg) und Farbschmierereien von Gegnern des G-8-Gipfels als Kriterium dafür nicht aus.

Die Bundesanwaltschaft ermittelt derzeit gegen mutmaßliche Mitglieder der mg wegen »Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung«. (AFP/jW)
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Erschienen in der Ausgabe vom 07.11.2007, Seite 2, Inland

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