Aus: Ausgabe vom 07.11.2007, Seite 2	/ Inland
Terrorvorwurf: BGH will Bundesanwältin zügeln
										Berlin/Hamburg. Der Bundesgerichtshof (BGH) will offenbar präzisieren, was eine terroristische Vereinigung ausmacht und unter welchen Voraussetzungen die Bundesanwaltschaft gegen Verdächtige wegen des Vorwurfs der Mitgliedschaft in einer solchen Gruppe ermitteln darf. Nach einem Bericht der tageszeitung vom Dienstag und einer Erklärung des Hamburger Anwalts Andreas Beuth reichen dem 3. BGH-Strafsenat Brandstiftungen der »militanten gruppe« (mg) und Farbschmierereien von Gegnern des G-8-Gipfels als Kriterium dafür nicht aus.
Die Bundesanwaltschaft ermittelt derzeit gegen mutmaßliche Mitglieder der mg wegen »Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung«. (AFP/jW)
			Die Bundesanwaltschaft ermittelt derzeit gegen mutmaßliche Mitglieder der mg wegen »Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung«. (AFP/jW)
links & bündig gegen rechte Bünde
Jetzt den kostenlosen jW-Newsletter abonnieren – täglich das Beste aus der Tageszeitung junge Welt, direkt in Ihr Postfach. Ihre E-Mail-Adresse wird natürlich niemals an Dritte weitergegeben.
Mehr aus: Inland
- 
			IG Metall demonstriert Einigkeitvom 07.11.2007
- 
			»Belegschaften werden dadurch erpreßbar«vom 07.11.2007
- 
			Erfolg für NPD-Gegnervom 07.11.2007
- 
			Absage an Überwachungsstaatvom 07.11.2007
- 
			Rückschlag für Tempelhof-Lobbyvom 07.11.2007
- 
			Gegen den inneren Feindvom 07.11.2007
- 
			Standhaft in Schwerinvom 07.11.2007