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Fall Barschel wird nicht neu aufgerollt

Karlsruhe. Im Fall des rätselhaften Todes des früheren schleswig-holsteinischen Ministerpräsidenten Uwe Barschel 1987 lehnt die Bundesanwaltschaft die Aufnahme von Ermittlungen ab. Es gebe »keinen Anlaß für die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens«, sagte der Sprecher der Behörde, Frank Wallenta, am Montag auf ddp-Anfrage in Karlsruhe. Eine Zuständigkeit der Bundesanwaltschaft sei nicht gegeben. Sie sei keine oberste Aufsichtsbehörde für die Staatsanwaltschaften der Länder. Auch seien »keine neuen Tatsachen zutage getreten«, die an der Zuständigkeitsfrage etwas ändern würden, sagte der Sprecher. Barschel war vor 20 Jahren in der Badewanne seines Zimmers im Genfer Hotel »Beau Rivage« tot aufgefunden worden. (ddp/jW)
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Erschienen in der Ausgabe vom 09.10.2007, Seite 2, Inland

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