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Gericht bestätigt Renten-Nullrunde

Karlsruhe. Die Nullrunde bei der Rentenerhöhung im Jahr 2004 war verfassungsgemäß. Das Bundesverfassungsgericht nahm Beschwerden nicht zur Entscheidung an, die in der Nullrunde und in der zeitweiligen Umstellung der Rentenanpassungen auf die Inflationsrate eine Verletzung des Eigentumsrechts sahen. Die Maßnahmen hätten dem sprunghaften Anstieg der Staatsverschuldung entgegengewirkt. Außerdem sollten die Beitragssätze stabilisiert werden, wie eine Kammer des Ersten Senats am Freitag ihre Entscheidung begründete. Die Eingriffe hätten wichtigen Interessen des Allgemeinwohls gedient und seien verhältnismäßig gewesen. (AP/jW)
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Erschienen in der Ausgabe vom 01.09.2007, Seite 5, Inland

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