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Aus: Ausgabe vom 03.08.2007, Seite 12 / Feuilleton

Volkseigentum

Wer hätte das gedacht! Es gibt nicht nur Privatwirtschaft, der Spaß hat Grenzen: Ein allgemeines Interesse am Staatswappen der DDR wurde vom Landgericht München festgestellt. Ein Devotionalienhändler aus Karlsruhe hatte eine Souvenirfirma verklagt, die mit dem Emblem Geschäfte macht. Das wollte der gute Mann richterlich untersagen lassen. Schließlich hatte er sich die Bild- und Wortrechte an »der Marke DDR« gesichert. Nach Auffassung des Münchener Gerichts ist das Wappen jedoch »ein Synonym für die Region und Produkte der ostdeutschen Bundesländer«. Es wies die Klage ab. Der Kläger trägt die Kosten des Rechtsstreits. Und nicht nur das: Im Münchener Marken- und Patentamt wurde der durch Markeineintragung gewährte Markenschutz des Karlsruhers auf das Wappen gelöscht. Damit ist nun tatsächlich jedermann zur uneingeschränkten Nutzung berechtigt. Machen Sie etwas daraus! (jW)

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