Aus: Ausgabe vom 10.07.2007, Seite 5	/ Inland
Abschiebeschutz für iranische Christen
										Stuttgart. Christliche Asylbewerber aus dem Iran dürfen nicht von Deutschland in ihr Heimatland abgeschoben werden. Dies entschied das Verwaltungsgericht Stuttgart in einem am Montag veröffentlichten Urteil. Geklagt hatte eine Frau, die im Jahr 2000 zusammen mit ihren beiden Söhnen nach Deutschland eingereist war. Sie hatte ihren Asylantrag damit begründet, daß sie vor 19 Jahren zum christlichen Glauben übergetreten war. (AP/jW)				
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