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Aus: Ausgabe vom 09.06.2007, Seite 11 / Thema

Organisator der Vernichtung: Reinhard Heydrich

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Als der am 7. März 1904 in Halle/Saale als Sohn eines Konservatoriumsdirektors und Komponisten geborene Heydrich am 4. Juni 1942 an den Folgen eines Attentats starb, hatte er in seinen 38 Lebensjahren eine schnelle Karriere in die oberste Führung der Nazipartei hinter sich. Seine ererbte Liebe zum Geigespielen hinderte ihn nicht, schon mit 14 Jahren rechtsradikalen Bünden beizutreten und 1919/20 als Mitglied eines »Freikorps« beim blutigen Niederschlagen der Arbeiteraufstände in Mitteldeutschland mitzumachen. Als Oberleutnant zur See mußte er 1928 nach einem Ehrenverfahren die Reichsmarine verlassen. Im Sommer 1931 trat er in Hamburg der NSDAP und der SS bei. Damit begann seine durch hohe kriminelle Intelligenz, Brutalität und Selbstsucht gekennzeichnete Karriere, die Spekulationen aufkommen ließ, er könnte nach Hermann Göring und Heinrich Himmler Nachfolger Hitlers werden.

Bald leitete er den Geheimdienst der SS, wurde im März 1933 Stellvertreter Himmlers als Chef der politischen Polizei in Bayern, danach Leiter der Geheimen Staatspolizei (Gestapo) und des Sicherheitsdienstes (SD). Nach Kriegsbeginn 1939 war er bis zu seinem Tode Chef des Reichssicherheitshauptamts (RSHA), in dem alle Unterdrückungsapparate der Hitlerdiktatur vereinigt waren.

Im Januar 1939 beauftragte ihn Göring mit der »Lösung der Judenfrage«. In der Funktion des »Beauftragten für die Endlösung der europäischen Judenfrage« leitete er am 20. Januar 1942 die »Wannseekonferenz«, die den Startschuß für den Holocaust an den europäischen Juden gab.

Zusätzlich zu dieser Ämtervielfalt war Hey­drich seit dem 27.9.1941 anstelle des beurlaubten Konstantin Freiherr von Neurath Stellvertretender Reichsprotektor von »Böhmen und Mähren«. Die von ihm in dieser Funktion vertretenen Ziele formulierte er in einer Rede auf der Prager Burg am 2. Oktober 1941 folgendermaßen: Alles Handeln der Verwaltung des Reichsprotektorats muß darauf gerichtet sein, »diesen Raum endgültig zu beherrschen und zu führen«. Daran ändere auch der Umstand nichts, »daß wir im Augenblick aus kriegswichtigen und taktischen Gründen den Tschechen in gewissen Dingen nicht zur Weißglut bringen dürfen und so zu handeln haben, daß er nicht glaubt, zum endgültigen Aufstand übergehen zu müssen. (...) Aber die Grundlinie muß bleiben, daß dieser Raum einmal deutsch werden muß und daß der Tscheche in diesem Raum letzten Endes nichts mehr verloren hat.«

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