-
24.02.2007
- → Aktion
Abowerkstatt
Leiten Sie Ihr Abo um
Falls dann aber doch mal Schwierigkeiten auftauchen, helfen wir in einigen Fällen – auch wiederum dank unserer Leserinnen und Leser. Wenn Sie beispielsweise in Urlaub fahren und sich die junge Welt nicht nachschicken lassen, können Sie die Zeitung in diesem Zeitraum zur Verfügung stellen. Beispielsweise für Menschen, die sich für die junge Welt stark machen, sie bei Aktionen verteilen, Abos einwerben – aber sich selbst keins leisten können. Wir fassen für diese Aktivisten einige der gespendeten Zeiträume zusammen – und können sie so wenigstens vorübergehend täglich mit einer gedruckten jungen Welt beliefern. Eine andere Möglichkeit der Unterstützung: Falls Sie einen Bekannten haben, der für ein Abo in Frage käme, schenken Sie diesem doch während Ihrer Abwesenheit die junge Welt. Sie nennen uns den Zeitraum und den vorübergehenden Empfänger. Nach Ihrem Urlaub können Sie ja dann mit dem Beschenkten über ein eigenes Abo sprechen.
Wie hat Ihnen dieser Artikel gefallen?
Durchschnittliche Bewertung: 0,0
Das Verwaltungsgericht Berlin hat im Juli 2024 in der ersten Instanz entschieden und die Klage des Verlags 8. Mai abgewiesen. Die Bundesregierung darf die Tageszeitung junge Welt in ihren jährlichen Verfassungsschutzberichten erwahnen und beobachten. Nun muss eine höhere Instanz entscheiden. Seit vielen Monaten warten Verlag und Redaktion inzwischen auf eine Entscheidung des Gerichtes, ob eine Revision möglich oder gleich ein Gang vor das oberste Gericht nötig ist.
In unseren Augen ist das Urteil eine Einschränkung der Meinungs- und Pressefreiheit in der Bundesrepublik. Aber auch umgekehrt wird Bürgerinnen und Bürgern erschwert, sich aus verschiedenen Quellen frei zu informieren.
Genau das aber ist unser Ziel: Aufklärung mit gut gemachtem Journalismus. Sie können das unterstützen. Darum: junge Welt abonnieren für die Pressefreiheit!
