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Noch im Dienst

Ein wegen Schwarzbrennerei verurteilter Polizist bleibt im Dienst, wird aber im Dienstgrad zurückgestuft. So hat es das Verwaltungsgericht Trier entschieden. Der Beamte war wegen Hinterziehung von rund 15500 Euro Branntweinsteuer zu einer Geldstrafe verurteilt worden. Daraufhin leitete das Land Rheinland-Pfalz ein Disziplinarverfahren ein. Es wollte den 51jährigen feuern. Die Verwaltungsrichter befanden, der Mann habe »nicht im Kernbereich seiner Pflichten als Polizeibeamter versagt«. Daher genüge die Herabsetzung um eine Gehaltsstufe vom Polizeihauptmeister zum Polizeiobermeister.

(ddp/jW)
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Erschienen in der Ausgabe vom 05.12.2006, Seite 12, Feuilleton

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