Aus: Ausgabe vom 08.11.2006, Seite 4	/ Inland
Muslimin als Schöffin ausgeschlossen
										Dortmund. Ein Richter am Dortmunder Landgericht hat eine Muslimin als Schöffin ausgeschlossen, weil sie ihr Kopftuch vor Gericht nicht abnehmen wollte. Wie eine Gerichtssprecherin mitteilte, hatte der Richter die deutsche Frau türkischer Herkunft am Dienstag vor Beginn der Verhandlung aufgefordert, das Kopftuch abzulegen. Dies hatte der Berufsrichter damit begründet, daß das Kleidungsstück ein religiöses Symbol sei und die Neutralität des Gerichts gefährde. Da sich die Frau weigerte, das Kopftuch abzunehmen, wurde sie mit Zustimmung der Staatsanwaltschaft und der Verteidigung vom Verfahren ausgeschlossen. 
(ddp/jW)
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