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19.07.2006
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Gescheitert: Klage gegen Fünf-Prozent-Klausel in Thüringen
Weimar. Die Thüringer Bündnisgrünen sind mit einer Verfassungsklage gegen die Fünf-Prozent-Klausel bei Kommunalwahlen gescheitert. Nach dem am Dienstag verkündeten Urteil des Thüringer Verfassungsgerichtshofs in Weimar ist der Landtag nicht zur Überprüfung der Klausel verpflichtet. Das Gericht verwarf einen entsprechenden Antrag der Partei als unzulässig. Mit ihrer Organklage gegen den Thüringer Landtag wollten die Grünen erreichen, daß die Fünf-Prozent-Hürde für die Wahlen zu den Gemeinde- und Stadträten sowie Kreistagen auf ihre Rechtmäßigkeit hin überprüft wird. Die Grünen sehen durch die Sperrklausel die Grundsätze der Wahlgleichheit und der Chancengleichheit verletzt, weil dadurch Stimmen für die Listen kleinerer Parteien verfallen würden.
(AFP/jW)
(AFP/jW)
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