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Bahn AG klagt gegen Flugsubventionen

Luxemburg. Heute beginnt vor der ersten Instanz der EU-Gerichtsbarkeit in Luxemburg ein Verfahren um die Mineralölsteuerbefreiung für Fluggesellschaften. Kläger ist die Deutsche Bahn AG, die die Steuervergünstigung laut Klageschrift »unzulässige staatliche Beihilfe zugunsten des Luftverkehrs« ansieht. Nach eigenen Angaben wurde die Bahn 2004 mit Mineralöl-, Öko- und Stromsteuer in Höhe von 378 Millionen Euro belastet. Auf Einnahmen in fast gleicher Höhe von den Fluglinien habe der Staat dagegen verzichtet. Für einen einfachen Flug von Berlin nach Frankfurt am Main bedeute dies z. B. eine Subvention von 21 Euro je Fluggast.

(AFP/jW)

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Erschienen in der Ausgabe vom 05.04.2006, Seite 9, Inland

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