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Trauerreden ist Kunst


Eine Trauerrede halten – das ist Kunst. Die Arbeit ähnele der eines Musikers oder Journalisten, befand am Donnerstag das Bundessozialgericht (BSG) in Kassel. Es sprach damit einer Trauerrednerin aus Niedersachsen die Aufnahme in die Künstlersozialversicherung zu, die der sozialen Sicherheit freiberuflicher Künstler und Publizisten dient. (Az: B 3 KR 9/05 R) Die heute 50jährige Frau arbeitete von 1998 bis 2004 freiberuflich als Trauerrednerin. Neben den individuellen Reden gestaltete sie auf Wunsch der Kunden auch die gesamte Bestattungszeremonie, einschließlich Gesang. Ihren Antrag auf Aufnahme in die Künstlersozialkasse lehnte die Behörde ab: Trauerreden seien schon deshalb keine künstlerische oder publizistische Tätigkeit, weil sie privat und nicht öffentlich seien. Dem widersprach das BSG: Auch wenn sich Trauerreden nur an einen begrenzten Personenkreis richteten, seien sie meist öffentlich. Inhaltlich sei der Entwurf der Reden mit der Tätigkeit eines Publizisten vergleichbar. (AFP/jW)
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Erschienen in der Ausgabe vom 24.03.2006, Seite 13, Feuilleton

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