Gegründet 1947 Dienstag, 14. Januar 2025, Nr. 11
Die junge Welt wird von 3005 GenossInnen herausgegeben
Aus: Ausgabe vom 03.03.2006, Seite 4 / Inland

Beschlagnahme von E-Mails erleichtert

Karlsruhe. Sobald E-Mails auf dem Rechner des Empfängers eingegangen und gespeichert sind, unterliegen sie nicht mehr dem Fernmeldegeheimnis, hat das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe am Donnerstag entschieden. Die Beschlagnahme bei einer Durchsuchungsaktion müsse allerdings verhältnismäßig sein.

Mit seiner Entscheidung reagierte das Gericht auf die Verfassungsbeschwerde einer Heidelberger Richterin. Bei einer Hausdurchsuchung waren Computerdaten der Richterin beschlagnahmt worden. Nach dem gestrigen Urteil waren sowohl die Durchsuchung als auch die Beschlagnahme der Daten unrechtmäßig.


(AP/jW)

Mehr aus: Inland

Alle redaktionellen Beiträge zur RLK25 sind nun hier verfügbar