OVG: Gasbohrungen vor Borkum rechtmäßig – Klage abgewiesen
Borkum/Lüneburg. Im Streit um die Gasförderung vor der Nordseeinsel Borkum hat das Niedersächsische Oberverwaltungsgericht (OVG) in Lüneburg eine Klage der Deutschen Umwelthilfe (DUH) abgewiesen, berichtete dpa am Dienstag. Damit hat die Genehmigung, die das niedersächsische Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie (LBEG) im August 2024 dem Energieunternehmen One-Dyas erteilt hatte, Bestand. Die Umwelthilfe hatte die bergrechtliche Genehmigung aus wirtschafts- und umweltpolitischer Sicht für rechtswidrig gehalten und geklagt.
Die Erdgasförderung in der Nordsee aus einem grenzüberschreitenden Erdgasfeld auf niederländischem und deutschem Staatsgebiet rund 20 Kilometer vor Borkum, ist seit Jahren hochumstritten.
Die Umweltschützer bemängelten unter anderem, dass die Genehmigungsbehörde die Auswirkungen der Bohrungen und der Gasförderungen auf niederländischer Seite nicht ausreichend im deutschen Genehmigungsverfahren berücksichtigt habe. Auch mögliche Folgen der Erdgasförderung auf den benachbarten sensiblen Lebensraum Wattenmeer seien nicht ausreichend geprüft worden, argumentierten die Kläger. (dpa/jW)
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