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Aus: Ausgabe vom 13.04.2026, Seite 5 / Inland
Arbeitskampf

Arbeitsplätze in die Tonne getreten

Landkreis Unna verhindert Übernahme von bankrottem Rettungsdienst. Rotes Kreuz als Nutznießer
Von Jessica Reisner
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Etwa hundert Beschäftigte stehen wegen der Entscheidung vor dem Aus, darunter mehrere junge Auszubildende

Bei der Betriebsratsversammlung Ende März war die Erleichterung unter den Beschäftigten des pleite gegangenen Rettungsdiensts Reinoldus im Landkreis Unna bei Dortmund noch groß. Der vorläufige Insolvenzverwalter teilte den Angestellten mit, dass es zum April einen Betriebsübergang zum Arnsberger Rettungsdienst Hagelstein geben werde. Alle Angestellten würden gemäß Paragraph 613a BGB zu unveränderten Konditionen übernommen.

Doch der Landkreis unter SPD-Landrat Mario Löhr funkte dazwischen. Zum Entsetzen der Belegschaft wurde bekanntgegeben, dass das Deutsche Rote Kreuz (DRK) die bisherigen Versorgungsverträge von Reinoldus, nicht aber die Angestellten, zum April übernehmen würde. Es folgte ein Protest vor dem Kreishaus, die zuständige Gewerkschaft Komba prüft eine Klage.

Wenn die Reinoldus-Angestellten nicht in die Arbeitslosigkeit rutschen wollen, müssen sie sich beim DRK neu bewerben – zu schlechteren Konditionen. Laut Aussage einiger Betroffener würden bestenfalls auf ein Jahr befristete Verträge angeboten. Nach welchen Gesichtspunkten ehemalige Beschäftigte zur Übernahme ausgewählt werden, bleibe unbekannt. Einen Betriebsrat gebe es laut einem ehemaligen Reinoldus-Betriebsrat beim DRK in Schwerte nicht. Eine jW-Anfrage blieb unbeantwortet. Die benötigten Arbeitskräfte werden laut Betroffenen durch Aushilfskräfte ersetzt.

Gegenüber jW gab der Kreis den Entscheidungsträgern bei Reinoldus die Schuld an den Entwicklungen. Ende 2025 habe man ein Rettungspaket für den finanziell trudelnden Rettungsdienst geschnürt. Trotzdem habe das Unternehmen wenige Tage später Insolvenz angemeldet. Im Januar 2026 habe der Kreis Reinoldus über dessen beauftragten Anwalt einen Fragenkatalog zur Leistungsfähigkeit des Betriebs zukommen lassen. Erst im März sei eine Reaktion erfolgt. Gegenüber dem Betriebsrat wurde seitens des Kreises, vertreten durch den zuständigen Dezernenten Holger Gutzeit, behauptet, man habe von der geplanten Übernahme durch Hagelstein nichts gewusst. Den neun Auszubildenden versprach er, auf welcher Basis auch immer, verlässliche Perspektiven.

Die Abkehr von Hagelstein erscheint plötzlich, das Unternehmen genießt einen guten Ruf. Sogar ein Dienstplan für den April sei schon erstellt gewesen, so ein mit der Angelegenheit Vertrauter. Das DRK konnte sich seinerseits schon im Dezember über die Übernahme einiger ehemaliger Reinoldus-Aufträge freuen – nach nur dreitägiger Ausschreibung und zu einem Vielfachen des Preises, den Reinoldus für seine Leistungen verlangt hatte. Arg auffällig ist es da, dass Landrat Löhr seit Februar dieses Jahres der Präsident des DRK Unna ist.

Der von der Firma Hagelstein angestrebte Betriebsübergang hätte das versöhnliche Ende einer ganzen Kette von Skandalen rund um das Unternehmen Reinoldus und dessen Geschäftsführer Peter Schroeter sein können. Ende 2024 hatte es Schlagzeilen um eine Liste gegeben, auf der Angestellte einer Wache des Unternehmens die Zahl von Todesfällen pro Diensthabenden festhielten. Eine Selbsthilfemaßnahme, denn Nachsorge oder psychologische Begleitung gab es nach belastenden Einsätzen nicht. Gleichwohl nutzte Geschäftsführer Peter Schroeter den vermeintlichen Skandal, um sich gleich vierer Betriebsratsmitglieder zu entledigen.

Auch danach rissen weder die Negativschlagzeilen noch das Vorgehen gegen Betriebsratsmitglieder ab. Angestellte beklagten sich auch bei offiziellen Stellen über Missstände wie Verstöße gegen die Arbeitszeitregelungen, gaben aber auch Hinweise auf eine mögliche Insolvenzverschleppung. Ernsthaft interessiert reagierte nur die Staatsanwaltschaft Dortmund. Sie nahm bis heute andauernde Ermittlungen wegen des Verdachts auf Insolvenzdelikte auf.

Den Kreis Unna störten solche Missstände bis März dieses Jahres scheinbar nicht. Auf frühere jW-Nachfragen hin betonte man, dass es keinen Grund zur Beanstandung der Arbeit des Rettungsdiensts gäbe und man ausschließlich für den Bevölkerungsschutz zuständig sei.

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