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Aus: Ausgabe vom 09.04.2026, Seite 15 / Betrieb & Gewerkschaft
»Maulkorbgesetz«

Spanien begnadigt Kolleginnen

Nach einem Arbeitskonflikt verurteilte Konditoreiangestellte werden vorzeitig entlassen. Aber die repressive gesetzliche Grundlage bleibt in Kraft
Von Carmela Negrete
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Protest zur Freilassung der »Seis de la Suiza« (Madrid, 11.7.2025)

Es ist ein Signal, insbesondere an die Wählerinnen und Wähler des Linksbündnisses Sumar, des Juniorkoalitionspartners in der spanischen Regierung. Der spanische Ministerrat hat vergangene Woche sechs Gewerkschafterinnen begnadigt, die als die »Sechs von La Suiza« bekannt wurden und bereits neun Monate im Gefängnis verbracht hatten. Sie waren nach einem Konflikt mit ihrem Chef zu dreieinhalb Jahren Haft verurteilt worden.

Die Angestellten einer Konditorei in Asturien namens La Suiza hatten 2016 zusammen mit der anarchosyndikalistischen Gewerkschaft CNT gegen ihren Chef protestiert. Eine schwangere Frau, die dort gearbeitet hatte, warf ihm sexuelle Belästigung und Missachtung des Arbeitsvertrags vor, woraufhin sich die Kolleginnen solidarisierten.

Die Arbeitsministerin des linksgrünen Bündnisses Sumar, Yolanda Díaz, erklärte anlässlich der Begnadigung, die Gewerkschafterinnen seien zu »dreieinhalb Jahren verurteilt worden, weil sie eine Kollegin in einem Fall sexueller und arbeitsrechtlicher Belästigung verteidigt hatten«. Für ihre Begnadigung habe die »gesamte spanische Gewerkschaftsbewegung sowie die Zivilgesellschaft in Asturien und im ganzen Land ununterbrochen mobilisiert«. Die Arbeitsministerin, deren kürzlich verstorbener Vater ebenfalls Gewerkschafter war und die Anwältin für Arbeitsrecht ist, betonte: »Ich habe es damals gesagt, und ich sage es heute wieder: Gewerkschaftsarbeit in Spanien und weltweit ist kein Verbrechen.« Gewerkschaftsarbeit bedeute kollektive Stärke und zeige »denen, die uns vereinzeln wollen, dass sie uns vereint antreffen werden«, so Díaz am 30. März. Mehr als zwanzig Gewerkschaftsorganisationen, unter anderem CCOO, UGT, CGT und die CNT selbst, hatten in Asturien und Madrid immer wieder gegen das Urteil demonstriert.

Die ziemlich undemokratische Maßnahme der Begnadigung ist eine Altlast aus dem 19. Jahrhundert und in Spanien üblich. Versprochen worden war sie den Beschäftigten von La Suiza bereits vergangenen Juni. Nun wurde sie vollzogen. Aber nicht ganz. Denn das Urteil gegen die Sechs wurde nicht vollständig aufgehoben. Die zivilrechtliche Entschädigung, die die Arbeiterinnen an ihren Chef zahlen sollen – und zwar bis zu 150.000 Euro –, ist nicht inbegriffen.

Der Unternehmer selbst wurde nicht verurteilt, zeigte jedoch die Protestierenden an. Ein Strafgericht gab ihm recht und sprach die Gewerkschafterinnen der »schweren Nötigung« schuldig. Die CNT war bis vor das Verfassungsgericht gegangen und will den Fall nun vor den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte bringen. Das Strafverfahren gegen die »Sechs von La Suiza« war für viele Menschen zu einem Symbol für den Versuch geworden, gewerkschaftliches Handeln zu kriminalisieren. Und zwar mit Hilfe eines sehr restriktiven Gesetzes, der sogenannten Ley Mordaza (»Maulkorbgesetz«), das die Regierung versprochen hatte, abzuschaffen.

Das sogenannte Maulkorbgesetz, offiziell Ley de Seguridad Ciudadana, wurde 2015 unter der konservativen Regierung verabschiedet und sieht hohe Geldstrafen für nicht genehmigte Demonstrationen, Proteste vor öffentlichen Gebäuden oder die Verbreitung von Bildern von Polizeieinsätzen vor. Dieses Gesetz schränkt soziale Proteste also erheblich ein.

Bekannt ist der Fall des Rappers Pablo Hasél, der 2021 verurteilt wurde, weil er in seinen Liedern und Tweets Terrorismus verherrlichen und die Monarchie beleidigen würde. Seine Inhaftierung löste landesweite Proteste aus und wurde international als Angriff auf die Meinungsfreiheit kritisiert. Auch mehrere antifaschistische Aktivistinnen und Aktivisten wurden in den vergangenen Jahren zu Haftstrafen verurteilt, etwa nach Protesten gegen extrem rechte Aufmärsche oder Polizeieinsätze. Fälle wie jene der sogenannten Antifaschisten von Zaragoza oder von Aktivisten aus Katalonien werden von Menschenrechtsorganisationen als Beispiele für eine zunehmende Kriminalisierung politischer Proteste angeführt. Viele Aktivisten sind noch im Gefängnis.

Eine Abschaffung des »Maulkorbgesetzes« und die Reform der Laufbahn, um Richter zu werden, könnten helfen, die von Rechten geprägte Judikatur zu ändern. Letzteres hat die Regierung im vergangenen Jahr auf den Weg gebracht. Das »Maulkorbgesetz« besteht weiter.

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