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09.04.20261 Leserbrief
- → Betrieb & Gewerkschaft
Gewerkschafter für Ersatzfreiheitsstrafe
Hin und wieder kommen sinnvolle Vorschläge aus Bundesministerien. Zum Beispiel die Empfehlung, die Ersatzfreiheitsstrafe fürs Schwarzfahren fallenzulassen. Bundesjustizministerin Stefanie Hubig befürwortete am Dienstag, dass Schwarzfahren nicht mehr als Straftat behandelt wird. »Aus meiner Sicht sprechen gute Gründe für eine Entkriminalisierung«, sagte die SPD-Politikerin der Neuen Osnabrücker Zeitung. Angesichts überlasteter Gerichte und Gefängnisse stellte Hubig die derzeit geltende Praxis in Frage: »Gehören Menschen, die sich keinen Fahrschein leisten können und schließlich mit einer Ersatzfreiheitsstrafe im Gefängnis landen, wirklich dorthin?«
Kritik an Hubig kam nicht nur von Richter- und Anwaltsverbänden, sondern auch von den Gewerkschaften, deren Mitglieder Fahrgästen begegnen können, die kein gültiges Ticket haben. Auffällig dabei: Sie alle stellten nicht Armut, sondern kriminelle Energie in den Vordergrund. Der Chef der Polizeigewerkschaft GdP für den Bereich Bundespolizei, Andreas Roßkopf, bemängelte in der Rheinischen Post, Schwarzfahren werden damit zum Kavaliersdelikt. »Erschleichen von Leistungen muss eine Straftat bleiben, sonst öffnen wir Tür und Tor für ein solches Vorgehen«, sagte er. Schließlich handele es sich nicht immer um kleine Euro-Beträge, sondern um Summen im zwei- oder dreistelligen Bereich. Der Gesamtbetriebsratsvorsitzende der Bahn-Tochterfirma DB Regio, Ralf Damde, sagte der Süddeutschen Zeitung, wer sich auf Kosten anderer Leistungen erschleiche, müsse dafür auch geradestehen. Der Vorsitzende der Lokführergewerkschaft GDL, Mario Reiß geht sogar davon aus, eine »Entkriminalisierung des Schwarzfahrens mehr Konflikte, mehr Aggression und eine steigende Gefährdung im Arbeitsalltag« bedeute.
Die Eisenbahnergewerkschaft EVG erinnerte an den tödlichen Angriff auf ihren Kollegen Serkan Çalar vor zwei Monaten und erklärte, dass der Vorschlag Hubigs an den Interessen der Beschäftigten vorbeigehe. Statt dessen brauche es »endlich wirksame Maßnahmen gegen die Gewalt in Zügen, Bussen und Bahnhöfen. So müssen unter anderem Übergriffe auf Beschäftigte stärker bestraft werden.« Als wäre nicht beides möglich: Abschaffung der Gefängnisstrafe für arme Fahrgäste und Verbot von Gewalt gegen Beschäftigte und Reisende. (sk)
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Klaus Büchner aus Berlin 10. Apr. 2026 um 10:00 UhrSehr geehrte Damen und Herren, jeder weiteren Repressionsverschärfung geht eine passende Kampagne voran. Dass man den Tod eines Bahn-Mitarbeiters dafür benutzt, ist besonders perfide. Natürlich kommt es an Orten wie den öffentlichen Verkehrsmitteln, wo viele Menschen zusammenkommen, auch mal zu Straftaten, aber es gibt hier pro Person keine besondere Häufung von Gewalt. Das herbeifabulierte »Problem« hat mit der Bahn überhaupt nichts zu tun. Man will aber den Öffentlichen Personenverkehr als gefährliches Terrain und die Fahrgäste als schwer zu bändigenden Mob darstellen. Vielleicht soll das auch den Umstieg aufs vermeintlich »sichere« Auto forcieren, obwohl das weitaus gefährlicher ist. In den 1990er Jahren wurde das freundliche und hilfsbereite Bahnhofspersonal zu Gunsten martialisch auftretendem Sicherheitspersonal abgeschafft. Man sollte bei der Ursachenforschung für Gewalt auch mal das teils übergriffige und anmaßende Verhalten einiger Kontrolleure und des ziemlich überflüssigen Sicherheitsdienstes berücksichtigen. Ständig sollen Gesetze verschärft, Befugnisse erweitert und wir anlasslos mittels Bodycams gefilmt werden, unter Missachtung jeglichen Datenschutzes. Das erzeugt bei manchen erst die gewünschte Aggressivität, die dann als Grund für neue Repressionen benutzt wird.
Das Verwaltungsgericht Berlin hat entschieden und die Klage des Verlags 8. Mai abgewiesen. Die Bundesregierung darf die Tageszeitung junge Welt in ihren jahrlichen Verfassungsschutzberichten erwahnen und beobachten. Nun muss eine höhere Instanz entscheiden.
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