Spargelzeit ist Sklavenzeit
Von Niki Uhlmann
Er wird nicht umsonst »weißes Gold« gerufen: Bis zu 30 Euro kostet ein Kilogramm regionaler Spargel. Woraus sich diese zusehends stattlichere Stange Geld auch bei anderen agrarischen Produkten ergibt, war am Dienstag bei tagesschau.de nachzulesen: durch Krieg angeheizte Sprit- sowie Düngerpreisflüge und der gestiegene Mindestlohn. Letzteren wollen hiesige, um Profite bangende Landwirte zumindest für ihr Geschäft aushebeln. Dafür nutzen sie allerdings schon jetzt zahlreiche Tricks, wie eine Analyse der Branche vergangene Woche abermals aufzeigte.
»Verstöße gegen Arbeitszeitgesetze, illegale Lohnabzüge und menschenunwürdige Unterkünfte prägen weiterhin den Alltag vieler Saisonbeschäftigter in der deutschen Landwirtschaft«, kritisierte die Industriegewerkschaft Bauen, Agrar, Umwelt (IG BAU) am Freitag. Anlass dazu gab die Studie »Saisonarbeit in der Landwirtschaft: Bericht 2025« der Initiative Faire Landarbeit. Zu dieser gehören zudem Beratungsnetzwerke für Migranten, kirchliche Initiativen und Forschungseinrichtungen, deren Teams Informationen aus 36 Betrieben und Gesprächen mit mehr als 3.100 Landarbeitern zusammengetragen haben. Bis zu 70 Arbeitsstunden beinharter Akkordarbeit pro Woche ordneten Landwirte demnach auf ihren Flächen an, ohne die Beschäftigten für diese »extreme Mehrbelastung« zu entschädigen. Wer schlapp mache, müsse gehen; das habe »schwere psychische und physische Langzeitfolgen«.
Gehaust werde in kleinen maroden Kaschemmen, teils ohne sauberes Wasser. Dafür machten die Betriebe indes ebenso wie für Arbeitsgeräte und Schutzausrüstung hohe Kosten geltend und zögen diese vom Lohn ab: »illegale Praktiken, um die Lohnkosten zu drücken«, resümiert die IG BAU. Manchmal blieben nur sieben Euro pro Stunde übrig. Doch der Staat lässt die Landwirte gewähren. Obwohl der Zoll in der Branche »eine überdurchschnittlich hohe Quote an Mindestlohnverstößen« festgestellt habe, kontrolliere der selbige weniger: »Wurden 2021 noch 839 Betriebe geprüft, waren es 2024 nur noch 274 – ein historischer Tiefstand.«
Der Deutsche Bauernverband aber ist unersättlich und will den Lohnsklaven noch mehr Wert abpressen. »Ein Mindestlohnabschlag von 20 Prozent für Saisonarbeitskräfte in der Landwirtschaft ist ein geeignetes, erforderliches und angemessenes Instrument«, fasste der Verband vor rund zwei Wochen in einem gemeinsam mit anderen Agrarkapitalverbänden beauftragten Rechtsgutachten zusammen, »Arbeitsplätze (…) zu sichern, Lohndumping zu verhindern und die Selbstversorgung zu stärken«. Der offensichtliche Verstoß gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz des Grundgesetzes, ferner gegen die EU-Richtlinien zu Saisonarbeit, Befristungen und Beschäftigtenfreizügigkeit, sei »durch legitime Ziele gerechtfertigt«.
Bundeslandwirtschaftsminister Alois Rainer (CSU) hatte sich laut IG BAU Anfang 2025 sogar »offen für den Vorschlag« gezeigt. Diesen habe eine juristische Prüfung seines Ministeriums jedoch für rechtswidrig befunden, er selbiges daraufhin wieder verworfen. »Nicht verhindern« konnte man hingegen, dass Wanderarbeiter seit diesem Jahr zwanzig Tage mehr, also »bis zu 90 Arbeitstage innerhalb von 15 Wochen«, sozialversicherungsfrei beschäftigt werden dürfen. Konkret bedeutet das: »Sie haben in den ersten vier Wochen der Beschäftigung keinen Anspruch auf Krankengeld und führen trotz Erwerbstätigkeit keine Rentenbeiträge ab.«
Seit 2025 gilt für Subventionen im Rahmen der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) der EU eine soziale Konditionalität. Geld soll nur bekommen, wer verträglich schuften lässt. Doch auch hier tricksen die Landwirte laut Bericht. Oft enthielten sie Arbeitsverträge vor und verstießen damit gegen das Nachweisgesetz; von ausbleibenden Aufklärungen über Arbeitsrisiken und unterschlagenen -unfällen sei berichtet worden; schließlich machten intransparente Konzernstrukturen und Subunternehmertum eine Sanktion von Verstößen unmöglich. Damit die soziale Konditionalität den Saisonarbeitern tatsächlich zugute kommt, fordert die Initiative: mehr Kontrollen, kostspieligere Sanktionen und die Einbeziehung des Mindestlohn- sowie des Arbeitszeitgesetzes.
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