junge Welt - 2 Wochen gratis testen!
Gegründet 1947 Sa. / So., 04. / 5. April 2026, Nr. 79
Die junge Welt wird von 3063 GenossInnen herausgegeben
junge Welt - 2 Wochen gratis testen! junge Welt - 2 Wochen gratis testen!
junge Welt - 2 Wochen gratis testen!
Aus: Ausgabe vom 02.04.2026, Seite 15 / Betrieb & Gewerkschaft
Landwirtschaft und Saisonarbeit

Spargelzeit ist Sklavenzeit

Saisonarbeiter werden in der Landwirtschaft rücksichtslos ausgebeutet. Initiative fordert mehr Kontrollen
Von Niki Uhlmann
imago823938321.jpg
Spargelernte in Suffolk: Die Überausbeutung von Migranten in der Landwirtschaft ist kein deutsches Phänomen (30.5.2025)

Er wird nicht umsonst »weißes Gold« gerufen: Bis zu 30 Euro kostet ein Kilogramm regionaler Spargel. Woraus sich diese zusehends stattlichere Stange Geld auch bei anderen agrarischen Produkten ergibt, war am Dienstag bei ­tagesschau­.­de nachzulesen: durch Krieg angeheizte Sprit- sowie Düngerpreisflüge und der gestiegene Mindestlohn. Letzteren wollen hiesige, um Profite bangende Landwirte zumindest für ihr Geschäft aushebeln. Dafür nutzen sie allerdings schon jetzt zahlreiche Tricks, wie eine Analyse der Branche vergangene Woche abermals aufzeigte.

»Verstöße gegen Arbeitszeitgesetze, illegale Lohnabzüge und menschenunwürdige Unterkünfte prägen weiterhin den Alltag vieler Saisonbeschäftigter in der deutschen Landwirtschaft«, kritisierte die Industriegewerkschaft Bauen, Agrar, Umwelt (IG BAU) am Freitag. Anlass dazu gab die Studie »Saisonarbeit in der Landwirtschaft: Bericht 2025« der Initiative Faire Landarbeit. Zu dieser gehören zudem Beratungsnetzwerke für Migranten, kirchliche Initiativen und Forschungseinrichtungen, deren Teams Informationen aus 36 Betrieben und Gesprächen mit mehr als 3.100 Landarbeitern zusammengetragen haben. Bis zu 70 Arbeitsstunden beinharter Akkordarbeit pro Woche ordneten Landwirte demnach auf ihren Flächen an, ohne die Beschäftigten für diese »extreme Mehrbelastung« zu entschädigen. Wer schlapp mache, müsse gehen; das habe »schwere psychische und physische Langzeitfolgen«.

Gehaust werde in kleinen maroden Kaschemmen, teils ohne sauberes Wasser. Dafür machten die Betriebe indes ebenso wie für Arbeitsgeräte und Schutzausrüstung hohe Kosten geltend und zögen diese vom Lohn ab: »illegale Praktiken, um die Lohnkosten zu drücken«, resümiert die IG BAU. Manchmal blieben nur sieben Euro pro Stunde übrig. Doch der Staat lässt die Landwirte gewähren. Obwohl der Zoll in der Branche »eine überdurchschnittlich hohe Quote an Mindestlohnverstößen« festgestellt habe, kontrolliere der selbige weniger: »Wurden 2021 noch 839 Betriebe geprüft, waren es 2024 nur noch 274 – ein historischer Tiefstand.«

Der Deutsche Bauernverband aber ist unersättlich und will den Lohnsklaven noch mehr Wert abpressen. »Ein Mindestlohnabschlag von 20 Prozent für Saisonarbeitskräfte in der Landwirtschaft ist ein geeignetes, erforderliches und angemessenes Instrument«, fasste der Verband vor rund zwei Wochen in einem gemeinsam mit anderen Agrarkapitalverbänden beauftragten Rechtsgutachten zusammen, »Arbeitsplätze (…) zu sichern, Lohndumping zu verhindern und die Selbstversorgung zu stärken«. Der offensichtliche Verstoß gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz des Grundgesetzes, ferner gegen die EU-Richtlinien zu Saisonarbeit, Befristungen und Beschäftigtenfreizügigkeit, sei »durch legitime Ziele gerechtfertigt«.

Bundeslandwirtschaftsminister Alois Rainer (CSU) hatte sich laut IG BAU Anfang 2025 sogar »offen für den Vorschlag« gezeigt. Diesen habe eine juristische Prüfung seines Ministeriums jedoch für rechtswidrig befunden, er selbiges daraufhin wieder verworfen. »Nicht verhindern« konnte man hingegen, dass Wanderarbeiter seit diesem Jahr zwanzig Tage mehr, also »bis zu 90 Arbeitstage innerhalb von 15 Wochen«, sozialversicherungsfrei beschäftigt werden dürfen. Konkret bedeutet das: »Sie haben in den ersten vier Wochen der Beschäftigung keinen Anspruch auf Krankengeld und führen trotz Erwerbstätigkeit keine Rentenbeiträge ab.«

Seit 2025 gilt für Subventionen im Rahmen der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) der EU eine soziale Konditionalität. Geld soll nur bekommen, wer verträglich schuften lässt. Doch auch hier tricksen die Landwirte laut Bericht. Oft enthielten sie Arbeitsverträge vor und verstießen damit gegen das Nachweisgesetz; von ausbleibenden Aufklärungen über Arbeitsrisiken und unterschlagenen -unfällen sei berichtet worden; schließlich machten intransparente Konzernstrukturen und Subunternehmertum eine Sanktion von Verstößen unmöglich. Damit die soziale Konditionalität den Saisonarbeitern tatsächlich zugute kommt, fordert die Initiative: mehr Kontrollen, kostspieligere Sanktionen und die Einbeziehung des Mindestlohn- sowie des Arbeitszeitgesetzes.

Probeabo

Sie lügen wie gedruckt. wir drucken, wie Sie lügen.
Jetzt 2 Wochen gratis lesen – das Probeabo endet automatisch!
 

links & bündig gegen rechte Bünde

Jetzt den kostenlosen jW-Newsletter abonnieren – täglich das Beste aus der Tageszeitung junge Welt, direkt in Ihr Postfach. Ihre E-Mail-Adresse wird natürlich niemals an Dritte weitergegeben.

Ähnliche:

  • Für die Knochenarbeit auf den Feldern soll weniger als der Minde...
    29.01.2026

    Nicht einmal Mindestlohn

    Saisonarbeiter werden systematisch um ihren Lohn betrogen. CDU will diese Praxis offiziell machen
  • 22.01.2026

    Zwei Tage bewusstlos

    Rumänischer Saisonarbeiter erleidet auf deutschem Weingut einen medizinischen Notfall, doch niemand ruft einen Notarzt. Er stirbt

Mehr aus: Betrieb & Gewerkschaft