London scheitert erneut mit Anklage gegen Kneecap-Rapper
London. Die britische Regierung ist auch im Berufungsverfahren mit dem Versuch gescheitert, einem Rapper des nordirischen Hip-Hop-Trios Kneecap wegen Terrorismusvorwürfen den Prozess zu machen. Ein Gericht hatte den Prozess im vergangenen September wegen formaler Fehler eingestellt (vgl. junge Welt vom 29.9.2025). Die Anklage gegen Liam Óg Ó hAnnaidh, der unter dem Künstlernamen Mo Chara auftritt, sei »nichtig«, entschied der Richter damals. Diese Entscheidung wurde nun in zweiter Instanz bestätigt. Dem Rapper wurde vorgeworfen, bei einem Konzert in London eine Flagge der libanesischen Hisbollah geschwenkt und damit eine »Terrororganisation« unterstützt zu haben.
Der Vorfall soll sich im November 2024 in einem Konzertsaal in der britischen Hauptstadt ereignet haben. Der Rapper habe den Verdacht erweckt, ein Unterstützer der in Großbritannien verbotenen Hisbollah zu sein, so die damalige Mitteilung der Metropolitan Police.
Die Band hatte sich immer gegen die Vorwürfe gewehrt und argumentiert, diese seien politischer Natur und würden darauf abzielen, Kneecap zum Schweigen zu bringen. Die Rapper sind für ihre Kritik an der israelischen Kriegsführung im Gazastreifen und ihre klar palästinasolidarische Haltung bekannt. Mehrere Auftritte der Gruppe waren wegen einer prozionistischen Kampagne gegen die Künstler abgesagt worden. (dpa/jW)
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