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Kuba erlaubt privat-staatliche Joint Ventures

Havanna. Ab April werden in Kuba Vereinigungen privater und staatlicher Konzerne gestattet. Die »Gründung gemischtwirtschaftlicher Gesellschaften mit beschränkter Haftung« soll ermöglicht, das Staatsmonopol in den Branchen Gesundheit, Bildung und Verteidigung aber beibehalten werden, hieß es am Dienstag (Ortszeit) im dortigen Amtsblatt. Die Joint Ventures würden demnach von den Planungsregeln ausgenommen, die Gestaltung der Lohn- und Personalpolitik ihnen überlassen. (AFP/jW)

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Erschienen in der Ausgabe vom 05.03.2026, Seite 8, Kapital & Arbeit

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