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Aus: Ausgabe vom 30.01.2026, Seite 14 / Medien
Jugendschutz

Abhängig von Social Media

In den USA sind Techkonzerne wegen psychischer Schädigung von Jugendlichen auf der Anklagebank
Von Sebastian Edinger
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Ist das schon Sucht? Jugendliche und ihre Handys

Seit Dienstag wird im US-amerikanischen Los Angeles vor Gericht über die gesundheitlichen Folgen der Social-Media-Nutzung für Minderjährige verhandelt. Geklagt hatte eine 19jährige, die in den Akten als »K. G. M.« geführt wird. Den Appbetreibern wirft sie vor, sie bereits als Kind durch das Design der Anwendungen abhängig gemacht zu haben. Dies habe zu Depressionen, Angstzuständen und Suizidgedanken geführt.

Von dem Prozess dürfte eine wichtige Signalwirkung ausgehen, denn in den USA sind Hunderte solcher Klagen anhängig. Die Justiz hatte diese daher gebündelt und den Fall K. G. M. sowie zwei weitere als Präzedenzfälle ausgewählt, die stellvertretend vor Geschworenen verhandelt werden und später als Orientierung für Vergleiche dienen könnten.

In dem nun gestarteten Prozess sitzen mittlerweile noch die Vertreter von Meta und Alphabet, den Mutterkonzernen von Instagram, Facebook und Youtube auf der Anklagebank. Snap, der Betreiber von Snapchat, hatte sich vor einer Woche mit einem Vergleich aus der Affäre gezogen. Am Montag zog Bytedance mit seiner Tik-Tok-App nach und einigte sich mit der Klägerseite ebenfalls außergerichtlich. Die Details der Vereinbarungen unterliegen strenger Geheimhaltung. Die Chefs von Bytedance und Snap können nun gelassen zuschauen, woran die Richter tatsächlich Anstoß nehmen und wie hoch etwaige Schadensersatzzahlungen ausfallen.

Die Beweisführung ist allerdings schwierig. Die Klägerseite muss die Geschworenen überzeugen, dass tatsächlich die Apps für die gesundheitlichen Schäden der jungen Frau verantwortlich sind. Zudem müssen sie plausibel darlegen, welche App wodurch konkret zu welcher Beeinträchtigung beigetragen hat. Im Prozess wird unter anderem zu klären sein, ob in den Anwendungen gezielt Elemente eingebaut wurden, die Jugendliche süchtig machen. Diese Woche wurden zunächst die Geschworenen ausgewählt.

Die beschuldigten Konzerne weisen alle Vorwürfe weit von sich und führen Mobbing in der Schule und ein schwieriges familiäres Umfeld als alternative Erklärungen für die gesundheitlichen Beeinträchtigungen der Klägerin ins Feld. Meta-Chef Mark Zuckerberg wird persönlich vor Gericht erwartet. Im Thema steckt er spätestens seit den Enthüllungen von Whistleblowerin Frances Haugen 2021. Damals wurde aufgedeckt, wie Erkenntnisse über psychische Folgen der Facebook-Nutzung für Jugendliche unter den Tisch fallengelassen wurden. Zuckerberg persönlich hatte von Mitarbeitern vorgeschlagene Jugendschutzmaßnahmen verhindert, um das Wachstum in dieser Altersgruppe nicht zu gefährden.

Gekämpft wird mit harten Bandagen. Meta hat laut der Nachrichtenagentur Reuters für den Prozess in Los Angeles bereits hochkarätige Anwälte engagiert, die schon in Verfahren zur Opioidkrise für die Pharmaindustrie tätig waren – die also wissen, wie man Konzerne schützt, die Menschen zwecks Profitmaximierung in die Sucht getrieben haben.

Auch beim Youtube-Betreiber Alphabet ist man sich keiner Schuld bewusst. Ohnehin unterscheide sich die Videoplattform fundamental von anderen sozialen Medien. Youtube sei nicht so konzipiert, dass die Nutzung süchtig mache, und man habe in den vergangenen Jahren verschiedene Sicherheitsfunktionen eingeführt. Allerdings führen die Anwälte von K. G. M. explizit Merkmale wie endlose Webseiten und automatische Wiedergaben als Suchtfaktoren ins Feld – Tricks, die Youtube anwendet.

In der EU wird derweil verstärkt über Altersgrenzen für Social-Media-Dienste diskutiert. Frankreich hat bereits eine Regelung beschlossen, die im Herbst in Kraft treten und die Nutzung für Jugendliche unter 15 Jahren verbieten soll. Auch in Dänemark ist ein solches Gesetz geplant. In der BRD hatte zuletzt eine Befragung des Instituts für Sozialarbeit und Sozialpädagogik im Auftrag der AWO gezeigt, dass eine Mehrheit der Jugendlichen für eine Altersbegrenzung ab 14 Jahren ist.

Solch profitschädigende Maßnahmen sind in den USA, dem Heimatland von Big Tech, wohl keine Option. Üppige Schadensersatzzahlungen zugunsten Geschädigter entsprächen eher dem dortigen Wirtschaftsmodell.

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